AGA-BAU-PLANUNGS, AGA-BAU-STATIK GMBH und COPYLAND.
Die Gründungsidee für die Firma AGA-BAU im Jahre 1989 war, mit modernster Computertechnologie und entsprechenden Programmen als Dienstleistungsunternehmen für Bauherren, Architekten, Planungsbüros sowie Bauunternehmen und Zimmereibetriebe Hilfestellung zu geben. So war AGA-BAU eines der ersten Unternehmen im Tiroler Unterland, welches bereits damals sämtliche Pläne auf CAD-Basis erstellte.
Rechtliche Hinweise:
Eine Verwertung der Abbildungen und
Texte, insbesonders das Speichern und Verarbeiten in Datensystemen ist
NUR mit ausdrücklicher Zustimmung von AGABAU gestattet. Das Urheberrecht
verbleibt auf ALLE FÄLLE bei AGABAU
AGABAU ist NICHT verantwortlich für Inhalte, der mit dieser Homepage verlinkten EXTERNEN Webseiten.
copyright (c) 2003 AGABAU KUSFTEIN
Allgemeinde Bedingungen:
Bei
an die Firma AGA-BAU ( als Auftragnehmer ) vergebenen Aufträgen gelten
hinsichtlich Haftungs- und Gewährleistungspflichten des Auftragnehmers
nachstehende Bedingungen als verbindlich vereinbart:
1.) Der
Auftragnehmer führt für den Auftraggeber entweder ABBUND-Berechnungen
und / oder statische Berechnungen und Nachweise für die Standsicherheit
aus. Sofern die statische Berechnung als Auftragsbestandteil nicht
ausdrücklich durchzuführen ist, übernimmt der Auftragnehmer die vom
Auftraggeber vorgegebenen Dimensionen ohne statische Überprüfung. Für
die Standsicherheit bzw. statische Tauglichkeit der vom Auftraggeber
vorgegebenen Dimensionen ( Stärken ) übernimmt der Auftragnehmer
keinerlei Haftung oder Gewähr.
2.) Bei ABBUND-Berechnungen hat
der Auftraggeber Naturmaße bzw. bindende Planmaße zur Verfügung zu
stellen. Ebenso sind die zur Erstellung des Abbundes notwendigen Details
(Ortgang-, Traufen-, Firstausbildung etc.) beizustellen. Der
Auftraggeber hat anhand des VORABZUGES zu überprüfen, ob die von Ihm
vorgegebenen Maße vom Auftragnehmer richtig in die Berechnungen und
Pläne übernommen wurden. Der Auftragnehmer ist bei Abweichungen umgehend
zu verständigen. Wird der Auftragnehmer vom Auftraggeber, nach dem
dieser den Vorabzug erhalten hat, nicht umgehend davon informiert, daß
Maßabweichungen vorliegen, gelten die Maße laut Vorabzug als vom
Auftragnehmer genehmigt. Den Auftragnehmer trifft für Maßabweichungen,
die vom Auftraggeber nicht gerügt wurden, keinerlei Haftung.
3.)
Änderungen von Maßen sind vom Auftraggeber dem Auftragnehmer
schriftlich mitzuteilen ( Fax oder abgeänderter Vorabzug ). Änderungen
nach einem genehmigten Vorabzug werden eigens in Rechnung gestellt.
4.)
Nachträgliche Änderungen von Plänen oder sonstigen Maßen, die dem
Auftragnehmer nicht bekannt sind, bedingen natürlich, daß die
Berechnungen des Auftragnehmers unrichtig sind. Der Auftragnehmer hat
für solche nachträgliche Abweichungen weder zu haften, noch Gewähr zu
leisten.
5.) Die Übermittlung der Pläne erfolgt per Post. Auf Sonderwunsch per EMS.
6.) Sämtliche Preise verstehen sich excl. der gesetzlichen MwSt.
7.) Die Reklamationsfrist beträgt 14 Tage nach Auslieferung der Pläne.
8.) Abrechnungsfläche = wahre Größe der Dachfläche !
9.) Gerichtsstand für beide Teile ist BG Kufstein.